Home / Veröffentlichungen / OLG Hamburg: Cannabisblüten sind Ausgangsstoff statt...

OLG Hamburg: Cannabisblüten sind Ausgangsstoff statt Arzneimittel

07/05/2021

Medizinische Cannabisblüten müssen als Ausgangsstoff für ein noch herzustellendes Arzneimittel den Kennzeichnungsvorschriften genügen.

Mehr

Autoren

Foto vonFriederike Zezschwitz
Dr. Friederike von Zezschwitz