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Das Leihhaus Internet wird ausgebaut

30/11/2010

Das Kabinett hat heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Widerrufsrechts im Fernabsatz verabschiedet. Künftig soll kein Wertersatz mehr geleistet werden müssen, wenn eine bestellte Ware lediglich geprüft und der Vertrag dann widerrufen wird. Das Recht zum Widerruf soll nicht dadurch entwertet werden, dass bereits für eine bloße Prüfung der Ware Wertersatz zu zahlen ist. Nur bei einer über die Prüfung hinausgehenden Nutzung wie z.B. (mehr…)

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Dr. Ralf Dierck
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München