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Hände weg vom „Kalträumen″…

15/10/2010

… oder es kann teuer werden. Nach Ansicht des BGH (Urteil vom 14.07.2010 – VIII ZR 45/09) ist eine Kalträumung, also die Inbesitznahme einer Wohnung und deren Hausrat durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel, auch bei wirksamer Kündigung eine unerlaubte Selbsthilfe, mit der Folge, dass der Vermieter für daraus entstehende Schäden verschuldensunabhängig haftet. So muss der Vermieter insbesondere für den Hausrat des (mehr…)

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Isabel Schreyger
Partnerin
Köln