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BGH zur vertraglichen Gestaltung der Mängelrüge

22/10/2019

Gemäß § 377 HGB obliegt es dem B2B-Käufer, die gekaufte Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen und entdeckte Mängel unverzüglich gegenüber dem Lieferanten zu rügen. Falls der Käufer diese Untersuchungs- und Rügeobliegenheit verletzt, führt dies zu einer fiktiven Genehmigung der Ware. Große Bedeutung der Untersuchungs- und Untersuchungsobliegenheit in der Praxis Auch zunächst verdeckte Mängel muss der B2B-Käufer unverzüglich (mehr…)

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Dr. Kai-Oliver Giesa