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Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte

03/05/2016

Nach einer aktuellen Entscheidung gilt ein Diskriminierungsverbot auch, wenn teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt werden, ohne dass ein sachlicher Grund gegeben ist (LAG München, Urteil vom 13.01.2016, 10 Sa 544/15). In dem Fall des LAG München ging es um den Ausschluss geringfügiger Beschäftigter von einer betrieblichen Altersversorgung. Gegen diesen hatte sich eine Arbeitnehmerin im Wege der Feststellungsklage gewandt. Wandel der (mehr…)

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Foto vonClaudia Rid
Dr. Claudia Rid
Partnerin
München